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Teilnahmebedingungen

Die teilnehmenden Hacker*innen und die Challenge-Auftraggeber erklären sich mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden. Die Teilnahmebedingungen gelten mit der Anmeldung (Hacker*innen) bzw. mit der Challenge-Eingabe (Auftraggeber) als akzeptiert.

 

Baden hackt ist ein Projekt des Bildungsnetzwerks Aargau Ost in Zusammenarbeit mit Data Unit AG und BSI AG sowie der Berufsfachschule BBB. Veranstalter ist der Verein Bildungsnetzwerks Aargau Ost, vertreten durch seine Geschäftsstelle.

 

Verhaltensregeln der Hacker*innen

Die Hacker*innen verpflichten sich, die folgenden Verhaltensregeln zu befolgen:

  • Sie nehmen ihre Anmeldung ernst. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird eine No-show-Gebühr von CHF 50 erhoben. Als Entschuldigung gelten Krankheit, Unfall oder andere, z.B. familiäre Notfälle. Das OK behält sich vor, einen Beleg für die Abwesenheit einzufordern (z.B. ein Arztzeugnis). Die Entschuldigung muss bis spätestens 24 Stunden vor Beginn des Hackathons (8. April 2027, 8.30 Uhr) an info@baden-hackt.ch eingereicht werden.

  • Sie sind während des Hackathons physisch anwesend, eine virtuelle Teilnahme ist nicht möglich. Später zu seinem Team zu stossen und dieses zwischenzeitlich und/oder früher zu verlassen, ist erlaubt, sofern die Teammitglieder damit einverstanden sind.

  • Sie halten die Hausordnung des Veranstaltungsorts ein und befolgen die Anweisungen der Organisatoren. Räume, Einrichtungen und Systeme, die für die Durchführung des Hackathons nicht vorgesehen sind, dürfen nicht betreten bzw. verwendet werden.

  • Sie übernehmen die Verantwortung für durch sie verursachte Schäden an Räumen, Einrichtungen und Systemen des Veranstaltungsorts, für durch sie verursachte Sachschäden an Gegenständen anderer Teilnehmender und für durch sie verursachte Personenschäden. Der Veranstalter lehnt – soweit rechtlich zulässig – jegliche Haftung ab.

  • Sie bestätigen, dass erarbeitete Prototypen oder andere Ergebnisse des Hackathons nicht bereits existieren, sondern neu erarbeitet wurden.

  • Sie halten bei der Erarbeitung von Prototypen oder anderen Ergebnissen des Hackathons die Nutzungsbedingungen von nicht selbst erarbeitetem Material ein (z.B. Quellenangabe bei verwendeten Open-Source-Komponenten).

  • Sie unterlassen bei der Erarbeitung von Prototypen oder anderen Ergebnissen des Hackathons das Erstellen von Inhalten, die gesetzeswidrig und/oder aus der Sicht des Veranstalters beleidigend, diffamierend, anstössig, belästigend, rassistisch oder sonst verwerflich sind oder die der Reputation des Veranstalters schaden können oder schaden. Dies umfasst auch die Erstellung oder Nutzung von Inhalten, die dazu geeignet sind, andere zu schädigen (z.B. Viren, Trojaner, Spyware oder Phishing-Aufrufe).

 

Leistungen der Challenge-Auftraggeber

Die Challenge-Auftraggeber verpflichten sich zu folgenden Leistungen:

  • Bezahlung der Gebühren von mind. CHF 200 (Ausstellungsgebühr) und max. CHF 1000 (bei 4 oder mehr Lösungsvorschlägen)

  • Benennung eines Coachs, der/die die Challenge am Hackathon präsentiert, den Teams als Ansprechpartner/-in dient und bei mehreren Lösungsvorschlägen in Zusammenarbeit mit der Jury die beste Lösung kürt

  • Auftrittsmöglichkeit für das Siegerteam, das seine Lösung im Anschluss an den Hackathon im Unternehmen des Auftraggebers präsentieren darf

  • Die Einhaltung der Urheberrechte bei der Ausübung der erhaltenen Nutzungsrechte am Prototyp oder an einem anderen Ergebnis des Hackathons

 

Urheber- und Nutzungsrechte

Die Urheberrechte am im Rahmen des Hackathons Baden hackt entstandenen geistigen Eigentum verbleiben bei den Hacker*innen. Die erarbeiteten Prototypen und anderen schützenswerten Ergebnisse des Hackathons dürfen durch diese uneingeschränkt verwertet und weiterentwickelt werden.

Damit die Ergebnisse auch durch die Challenge-Auftraggeber genutzt werden können, räumen die teilnehmenden Hacker*innen als jeweilige Inhaber dem Veranstalter unentgeltlich ein weltweites, inhaltlich uneingeschränktes, übertragbares, unterlizenzierbares und unwiderrufliches Nutzungsrecht an allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten an im Rahmen des Hackathons Baden hackt entstandenen Urheberrechten sowie allenfalls Marken, Patenten und anderen Schutzrechten des geistigen Eigentums ein.

 

Bewertung und Prämierung

Die von den teilnehmenden Hacker*innen erarbeiteten Prototypen und anderen Ergebnisse des Hackathons werden von den Challenge-Auftraggebern sowie durch eine vom Veranstalter eingesetzte Jury bewertet und prämiert. Die Bewertungskriterien werden zu Beginn der Veranstaltung kommuniziert. Die Teilnehmenden akzeptieren in jedem Fall die erfolgte Bewertung durch die Jury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Versicherung und Haftung

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Der Veranstalter lehnt – soweit rechtlich zulässig – die Haftung bei Sach- oder Personenschäden ab.

 

Ausschluss

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Teilnehmende und/oder ganze Teams bei einem Verstoss gegen die vorgenannten Teilnahmebedingungen ohne weitere Begründung vom Hackathon Baden hackt auszuschliessen.

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